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Golos-Verband verliert erneut vor Gericht
Wie etliche andere NGOs hatte auch Golos gegen die Aufforderung geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Das Bezirksgericht hatte diese Aufforderung am 9. Juli für rechtmäßig erklärt. Dieser Entscheidung ist das Stadtgericht gefolgt.
Die Einwände der beiden Anwälte von Golos fanden kein Gehör, sie wurden darüber hinaus ständig unterbrochen. Beide beriefen sich nicht zuletzt auf Bestimmungen der Europäischen Menschenrechts-Konvention über die Vereinigungsfreiheit.
Das Gericht lehnte es ab, die Stellungnahme des EU-Menschenrechtskommissars zu dem „Agentengesetz“ zu den Akten zu nehmen. Dieses Gutachten stammt vom 15. Juli 2013. Das Gericht wandte jedoch ein, die Anwälte hätten es bereits dem Bezirksgericht bei der Verhandlung vom 10. Juli vorlegen müssen.
Das Justizministerium hatte die Tätigkeit dieses Golos-Verbandes bereits am 30. September für drei Monate ausgesetzt, weil er sich nicht in das Verzeichnis "ausländischer Agenten" hatte eintragen lassen (s. unsere Meldung vom 2.10.2013).
Quelle: http://www.memo.ru/d/179686.html
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Erklärung von "Reporter ohne Grenzen" zum "Petersburger Dialog"
Zu Beginn des Petersburger Dialogs am 4. Dezember fordert Reporter ohne Grenzen deutliche Worte. Die "Einschränkungen der Pressefreiheit in Russland" müssten "klar und deutlich" verurteilt werden. Andernfalls werde der Petersburger Dialog "vollkommen unglaubwürdig", so ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
Den kürzlich erschienenen ROG-Bericht über die staatliche Lenkung des russischen Fernsehens ( "Der Kreml auf allen Kanälen") finden Sie hier.
3.12.2013
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Natalja Gorbanevskaja gestorben
Sie war von Anfang an maßgeblich an der Herausgabe der „Chronik der laufenden Ereignisse“ beteiligt, eines Nachrichten-Bulletins der Bürgerrechtsbewegung, das über Ereignisse berichtete, die offiziell nicht gemeldet wurden, insbesondere über Menschenrechtsverletzungen, Zustände in Gefängnissen und Lagern sowie psychiatrischen Sonderkliniken und nicht zuletzt über Solidaritätsaktionen und Petitionen zugunsten von Personen, die politisch unter Druck gesetzt wurden oder in Haft saßen.
Natalja Gorbanevskaja war Teilnehmerin an der Demonstration auf dem Roten Platz am 25. August 1968 gegen den Einmarsch sowjetischer Truppen in die ČSSR. Sie wurde nicht gleich verhaftet, offenbar weil sie ihr dreimonatiges Kind dabei hatte. Über den Prozess gegen die meisten anderen Teilnehmer verfasste sie ein Weißbuch, das die Demonstration selbst sowie diesen Prozess in allen Einzelheiten dokumentiert.
Sie selbst wurde am 24. Dezember 1969 verhaftet. Im Serbskij-Institut „diagnostizierte“ man „schleichende Schizophrenie“ – die damals übliche "Diagnose" für politische Gegner. Sie kam in eine gefängnisähnliche Psychiatrie in Kazan zur Zwangsbehandlung, in der sie bis 22. Februar 1972 festgehalten wurde.
Von 1972 -1975 war sie weiter für die „Chronik“ tätig, bis sie Ende 1975 nach Frankreich ausreiste. Dort arbeitete sie u. a. in den Redaktionen der russischen Zeitschrift „Kontinent“ sowie der Wochenzeitung „Russkaja mysl“ (der Russische Gedanke); seit 1999 war sie Mitglied in der Redaktion der russischsprachigen polnischen Zeitschrift "Novaja Polscha" (Neues Polen).
In den letzten Jahren nahm Natalja Gorbanevskaja an zahlreichen Veranstaltungen in Russland teil, auch bei Memorial. Darüber hinaus wirkte sie bei verschiedenen Filmprojekten zum Thema der Dissidentenbewegung mit.
Quellen und weitere Informationen:
http://novayagazeta.livejournal.com/1432390.html
http://www.newsru.com/russia/01dec2005/film.html
30.11.2013
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Jugendorganisation von MEMORIAL Perm gewinnt Prozess
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"Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"
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Gerichtsentscheidungen in Jekaterinburg und Moskau
Als Beleg für die „politische Tätigkeit“ der Organisation hatte die Staatsanwaltschaft eine Diskussionsveranstaltung aufgeführt, die knapp zwei Monate vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ stattgefunden und die Verteidigung der Rechte von Rekruten und Soldaten zum Thema hatte.
Am selben Tag wies das Moskauer Stadtgericht die Klagen zweier MEMORIAL-Verbände zurück. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sowie die Internationale Gesellschaft MEMORIAL hatten gegen die umfassenden und überfallartigen staatsanwaltlichen Überprüfungen im Frühjahr geklagt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz.
MEMORIAL hatte die Klage mit einer Reihe von Argumenten untermauert. So habe es die Staatsanwaltschaft versäumt, bei den Überprüfungen anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgte und was und in welchem Umfang geprüft werden sollte (etwa ob eine Anzeige oder der Verdacht vorlag, dass die jeweilige Organisation ein bestimmtes konkrete Gesetz verletzt hat). Darüber hinaus sei es unzulässig, dass Außenstehende an der Überprüfung teilnähmen (etwa Vertreter der Steuerbehörde oder der Fernsehkanal NTW).
Nach Auffassung von Kirill Koroteev, dem Rechtsvertreter von MEMORIAL, hat das Moskauer Gericht das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft“ besonders weit ausgelegt, um zugunsten der Staatsanwälte entscheiden zu können. Die Urteilsbegründung wird in etwa drei Wochen vorliegen.
Quellen: http://www.memo.ru/d/178164.html
http://www.hro.org/node/18059
http://www.memo.ru/uploads/files/1146.pdf
22.11.2013
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Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung auf 4. Februar 2014 vertagt
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Das „Agentengesetz“ ist nicht zu verbessern
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Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter
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Permer „Bürgerkammer“ endgültig rehabilitiert
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Verwarnung gegen Golos-Stiftung Sibirien „gesetzwidrig und ungültig“
„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.
Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig seien.
Quelle: http://www.interfax-russia.ru/Siberia/news.asp?id=446276&sec=1671
30.10.2013
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Gedenktafel zu Ehren von Warlam Schalamow
Die Tafel wurde an dem Haus angebracht, in dem Schalamow von 1934 bis 1937, bis zu seiner zweiten Inhaftierung, gelebt hatte. In diesem Haus ist er auch verhaftet worden. Für das Anbringen der Gedenktafel hatten sich maßgeblich Arsenij Roginskij (Vorsitzender von MEMORIAL International), Roman Romanov (Direktor des Staatlichen GULAG-Museums) und Sergej Solovjev (Redakteur der Website shalamov.ru) eingesetzt.
Schalamow hat 16 Jahre in den Stalinschen Lagern verbracht. Zu seinen Lebzeiten konnten nur fünf seiner Gedichtbände in der Sowjetunion erscheinen, alle anderen Bücher sowie seine gesamte Prosa erschienen in seiner Heimat erst nach 1989.
In Berlin wird derzeit im Literaturhaus eine Schalamow-Ausstellung gezeigt (bis 8.12.2013, siehe unsere Meldung unter "Veranstaltungen").
http://www.svoboda.org/content/article/25151666.html
http://lenta.ru/news/2013/10/30/shalamov/
Zur Ausstellung in Berlin: http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur/zeuge-in-der-todeszone-1.18174615
30.10.2013
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Aufruf zu einer Amnestie. Erklärung aus Anlass des zehnten Jahrestages der Verhaftung von Michail Chodorkovskij
Wird die Staatsmacht die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten?
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MEMORIAL Rjasan: Gericht begründet Entscheidung
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Von MEMORIAL in Russland betreuter Flüchtling wird nicht nach Nordkorea ausgeliefert
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MEMORIAL Rjasan verliert vor Gericht
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Verhandlung der “Zivilklage” gegen ADZ MEMORIAL vertagt
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Anerkennung für Svetlana Gannuschkina
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Gerichtsentscheid zugunsten der Direktorin des ADZ/MEMORIAL Petersburg
Nachdem der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Strafverfahrens zuvor in mehreren Instanzen gescheitert war, hatte das Petersburger Stadtgericht entschieden, dass ein Bezirksgericht den Fall, konkret den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Abweisung einer Klage durch die erste Instanz (ein Friedensgericht), behandeln müsse.
Im Verfahren gegen Olga Abramenko bestätigte das Gericht den Entscheid der ersten Instanz zugunsten des ADZ und folgte hiermit der Argumentation von Olga Zejtlina, der Anwältin des Zentrums. (Das Urteil im analogen Administrativverfahren gegen das ADZ selbst erfolgt vermutlich nächste Woche.)
Die erste Instanz hatte den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens abgewiesen, da es bei der Überprüfung des ADZ zu gravierenden Fehlern und Gesetzesverstößen durch die Staatsanwaltschaft gekommen sei. Diese Fehler habe die Staatsanwaltschaft nicht bestritten, so Olga Zejtlina. Daher hätte der Staatsanwalt die Beanstandungen des Gerichts innerhalb von drei Tagen berücksichtigen und die Fehler beheben müssen, statt die Entscheidung des Gerichts anzufechten.
Abgesehen von diesem Administrativverfahren läuft noch ein weiteres gegen das ADZ MEMORIAL Petersburg, das die Staatsanwaltschaft "im Interesse eines "unbestimmten Personenkreises" eingeleitet hat (s. unsere Meldung vom 26.9). Verhandelt wird hier am 14. Oktober.
Quellen:http://www.zaks.ru/new/archive/view/116127
http://adcmemorial.org/www/7852.html
9.10.2013
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Ales Bjaljatski erhält Václav-Havel-Preis
Bjaljatski ist Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Vjasna, zu deren Gründern er 1996 gehörte und die 2003 verboten wurde (das belorussische Obersten Gericht hat ihre Registrierung annulliert). Seit 2007 ist er Vizepräsident der FIDH (Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme, ein Dachverband mehrerer Menschenrechtsorganisationen). Er hatte sich über zwei Jahrzehnte intensiv für Opfer politischer Verfolgungen in seinem Land eingesetzt. Im August 2011 wurde er verhaftet und am 24. November 2011 zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug wegen angeblicher Steuerhinterziehung verurteilt. – Für den inhaftierten Bjaljatski nahm seine Frau, Natalia Pintschuk, den Preis entgegen.
Mit Václav Havel war Bjaljatski persönlich bekannt. Drei Tage vor seinem Tod richtete Havel an ihn und eine Reihe weiterer politischer Gefangener in Belarus einen Brief aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels, in dem er sie seiner Unterstützung versicherte.
Siehe auch: http://freeales.fidh.net/2011/12/havels-last-letter-to-belarusian-jailed-activists/
http://www.hro.org/node/17576
5.10.2013