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Chodorkovskij wird mit dem Lech-Walesa-Preis 2013 ausgezeichnet
Präsident a.D. Walesa hat den Preis für Michail Chodorkovskij während einer feierlichen Zeremonie in Danzig am Sonntag, den 29. September an seinen Sohn Pavel übergeben. Der Preis ist mit 100.000 US-Dollar dotiert, den der Preisträger für einen Zweck seiner Wahl nutzen kann.
Der Lech-Walesa-Preis ist eine renommierte internationale Auszeichnung, die Menschen, Institutionen und sozialen Bewegungen verliehen wird, die sich für Frieden, Solidarität, Demokratie, internationale Zusammenarbeit und die Achtung der Menschenrechte einsetzen. Er wurde im Jahr 2008 von Walesa ins Leben gerufen, um seine Dankbarkeit für die Unterstützung auszudrücken, die ihm entgegenkam, als er 1983 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde.
Präsident a.D. Walesa sagte:
"In diesem Jahr verleihen wir den Preis an Michail Chodorkovskij, der wirtschaftliche Freiheit, bürgerliche Werte und soziale Gerechtigkeit zum Leitbild seines Handelns machte, ein Leitbild, das er trotz politischer Hindernisse stets aufrecht erhalten hat. Trotz all des Unrechts, das ihm widerfahren ist, hat er immer daran geglaubt, dass sein Handeln dazu beiträgt, seinen Traum von einem weltoffenen Land, in dem die Menschenrechte mit Respekt behandelt werden, zu verwirklichen. "
Pawel Chodorkovskij kommentierte:
"Die Auszeichnung, die Präsident Walesa und die Jury meinem Vater haben zuteilwerden lassen, spiegelt sowohl seine Opfer als auch sein kompromissloses Engagement. Diese Auszeichnung stärkt ihn in einer Zeit, in der er nun fast ein Jahrzehnt inhaftiert ist. Sie erinnert die Welt daran, dass er nicht vergessen ist, und dass jede weitere Strafverfolgung gegen ihn aufs Schärfste verurteilt wird. Sie bestärkt auch alle jene Russen, die für eine andere Zukunft kämpfen, darin, dass sie nicht allein sind – dass Polen und Europa direkt hinter ihnen stehen – in Solidarität."
Zur Jury des Lech-Walesa-Preises gehören neben Lech Walesa, auch die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Rita Süßmuth sowie der ehemalige Vorsitzende des Obersten Rates der Republik Weißrusslands Stanislau Schuschkewitsch, der ehemalige Premierminister Polens Jan Krzysztof Bielecki, der ehemalige französische Außenminister Bernard Kouchner, der ehemalige polnische Außenminister Wladyslaw Bartoszewski, der ehemalige Präsident Rumäniens Emil Constantinescu, der ehemalige Ministerpräsident der Slowakei Mikulas Dzurinda und Zbigniew Jagiello, Präsident des Verwaltungsrats der PKO Bank Polski."
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Bundespräsident Gauck besucht GULAG-Ausstellung
Bundespräsident Joachim Gauck ist am 30. September mit dem Vorsitzenden der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL Arsenij Roginskij zusammengetroffen. Anschließend begleitete Roginskij den Bundespräsidenten durch die GULAG-Ausstellung, die derzeit im Deutschen Historischen Museum in Berlin gezeigt wird. Die Ausstellung "GULAG. Spuren und Zeugnisse 1929-1956" ist ein gemeinsames Projekt von MEMORIAL und der Gedenkstätte Buchenwald.
Gesprächsthemen waren die Kernpunkte der Arbeit von MEMORIAL – die Auseinandersetzung mit der totalitären Vergangenheit sowie die aktuelle Menschenrechtslage in Russland heute und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.Gauck würdigte ausdrücklich das Wirken von MEMORIAL in Russland.
Informationen:http://ausstellung-gulag.org/434/
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Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck
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"Es gilt nicht, das Gesetz zu verbessern – wir müssen seine Aufhebung erreichen"
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Gesetz soll Voraussetzungen für außerplanmäßige NGO-Kontrollen erweitern
Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf Grund von Anzeigen vorgenommen werden.
Eine Vertreterin des Justizministeriums rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.
Quellen: http://ria.ru/politics/20130918/964084944.html
http://www.hro.org/node/17503
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Russisches Justizministerium: MEMORIAL Komi ist kein "ausländischer Agent"
Damit widerspricht das Justizministerium der Sicht des regionalen Staatsanwalts. MEMORIAL Komi hatte im April eine Verwarnung bekommen. In seiner Sicht muss sich der Verband als Organisation, die sich mit Politik befasst (schon deshalb, weil sie Kontakte zu staatlichen Behörden unterhält) und ausländische Fördergelder erhalte, als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.
Igor Sazhin, der Leiter dieses Verbands, sagte, dass die Mitglieder sich in dieser rechtlichen Hinsicht jetzt sicherer fühlten. Allerdings geht er davon aus, dass es dennoch zu weiteren Provokationen gegen MEMORIAL kommen könnte (im Frühsommer war die Mitgliederversammlung von nationalistischen Gruppen attackiert, die Wohnungen einzelner Mitglieder waren mit Aufklebern versehen worden und anderes mehr).
Das für den 13.September angesetzte Gerichtsverfahren gegen das Menschenrechtszentrum MEMORIAL in Moskau ist inzwischen erneut vertagt worden, und zwar auf den 18. November.
Quellen:
http://hro.org/node/17458 (Entscheidung des Justizministeriums)
17.9.2013
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Dringender Appell an Wissenschaft und Kultur in Russland
Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen dürfen heute nicht länger schweigen. Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“
Den Aufruf unterzeichneten u.a. Ludmila Alexejewa, Moskauer Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginsky und Swetlana Gannuschkina, Memorial, sowie Sergej Kowaljow, Sacharow-Zentrum.
22.08.2013
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Russisches Justizministerium will Kontrolle ausländischer NGOs verschärfen
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen gewöhnlichen NGO’s und jenen, die als ausländische Agenten arbeiten, sowie Einrichtungen, die organisatorisch Teil einer fremden internationalen Nichtregierungsorganisation sind.
15.08.2013
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Levada-Umfrage: Russischer Staat muss durch Gesellschaft kontrolliert werden
Russland braucht einer Umfrage des unabhängigen Levada-Meinungsforschungsinstituts vom Juli 2013 zufolge keine weitere Stärkung der Staatsmacht. Vielmehr stimmen 55% der Befragten für eine Kontrolle der staatlichen Organe durch die Gesellschaft, 35% sind dagegen.
Dass die Machtvertikale Korruption fördert, meinen 41%, lediglich 18% sprechen sich dagegen aus.
15% gehen davon aus, dass der Staat die Verfassung einhält, für 5% wird die Bürokratie durch die Gesellschaft kontrolliert; im vergangenen Jahr waren es 7%. Lediglich 4% glauben noch, dass die Bürokratie den Grundsatz der Gewaltenteilung respektiert.
Nahezu 40% der befragten Russen sind inzwischen der Ansicht, dass die Staatsgewalt sich auf Vetternwirtschaft und eine korrupte Bürokratie stützt. Die mangelnde Kontrolle durch die Gesellschaft und die Nichteinhaltung der Gesetze sind für ein Viertel der Befragten wesentlicher Faktor staatlicher Machtausübung. 24% meinen, dass Angst und Hilflosigkeit der Bevölkerung die Vitalität staatlicher Macht erklären.
Die Ergebnisse der Juli-Umfrage wurden in Vedomosti Nr. 144 vom 12.08.2013 veröffentlicht.
13.08.2013
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OMON-Einheiten stürmen Vostok-Forum
Folgende Eilmeldung übermittelt uns das Youth Human Rights Movement Voronesh:
Am Abend des 1. August stürmten vermummte und mit Maschienenpistolen bewaffnete Polizisten der russischen Spezialeinheit “OMON” eine Jugendherberge bei Apatity. Die insgesamt 30 Teilnehmende des Vostok-Forums (darunter 15 EU-Bürger / 12 Deutsche) sowie weitere Gäste der Jugenberberge wurden auf brutale Weise zu Boden gerissen und mussten dort ohne weitere Erklärungen ca. 20 Minuten verharren. Anschließend mussten sie sich ausweisen und wurden teilweise vereinzelt an verschiedenen Orten und ohne Angabe von Gründen für weitere 40 Minuten festgehalten. Die Festgehaltenen, von denen die meisten kein Russisch sprechen, wurden angeschrien und bedroht.
Lediglich ein einzelner Polizist wies sich nach intensiver Nachfrage aus. Die Polizei konnten keinerlei Unterlagen oder Papiere vorweisen, die ihr brutales und absolut unverhältnismßiges Handeln hätten begründen können. Niemand wurde über seine Rechte aufgekärt. Mehrere Pesonen erlitten einen Schock. Der Notarzt musste zu Hilfe gerufen werden. Ein russischer Teilnehmender, der russische zivilgesesellschaftliche Aktivist Aleksej Raschodchikov (Алексей Расходчиков) wurde festgenommen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Verfassung sind zur Zeit nicht bekannt.
Die internationale Organistionsgruppe des Vostok erklärt in diesem Zusammenhang: "Wir sind äußerst beunruruhigt über die Situation, das die Mitarbeiter des Ermittlungskomitees und der Spezialeinheit OMON ohne Rücksichtnahme auf Normen des internationalen Rechts handeln, indem sie alle Teilnehmenden des Vostok-Forums festsetzen, ihre Bewegungsfreiheit einschränken, ohne die Festgehaltenen über ihre Rechte zu informieren oder ihr Verhalten zu begründen."
Das Vostok-Forum findet seit acht Jahren auf der russischen Kola-Halbinsel statt. Es ist eine Begegnungsplattform junger Studierender, Wissenschaftler, Künstler und Aktivisten. Die konkreten Diskussions-Themen werden im Rahmen eines so genannten "offenen Prozesses" vor Ort festgelegt.
Mehr unterhttp://yhrm.org/ru/ugent_yhrm/omon_prerval_rabotu_vostok_foruma
07.08.2013
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Chodorkovskij-Urteil bestätigt
(Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung mit freundlicher Genehmigung des Khodorkovsky-Kommunikationszentrums)
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair
Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
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Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.
"Wir begrüßen, dass in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Michail Borissowitsch während seines Prozesses festgestellt wurden", sagte Michail Chodorkowskis Anwältin, Karinna Moskalenko. Im Gespräch mit der Anwältin von Herrn Lebedew, Frau Elena Liptser, sagte Moskalenko weiter: "Die Feststellung des Gerichts ist von großer Bedeutung: Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Das Gericht verurteilte die Art und Weise wie der Prozess und die Berufung durchgeführt wurden. Das Gericht sagte auch, dass es rechtswidrig von den Behörden war, die beiden zur Verbüßung ihrer Strafe in entlegene Regionen in Sibirien zu schicken. Chodorkowski war über 7000 km von Moskau entfernt in Sibirien inhaftiert, was dazu führte, dass seine Zwillingssöhne ihn nicht besuchen konnten."
Frau Moskalenko fügte hinzu, dass "die Ungerechtigkeit in dem Verfahren so groß gewesen ist, dass die einzig angemessene Wiedergutmachung seitens Russland letztlich die Freilassung der beiden Männer wäre, und dies ohne weitere Verzögerung."
25.07.2013
(Wir veröffentlichen vorstehenden Artikel mit freundlicher Genehmigung des Chodorkovskij-Zentrums)
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Navalnyj zu 5 Jahren Haft verurteilt
Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnys politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt. Navalnyj soll
10 000 m3 Holz im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.
18.07.2013
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Pax Christi-Friedenspreis für MEMORIAL International
13.07.2013
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Magnitskij posthum verurteilt
Das Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte, gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde entsprechend reagieren.
12.07.2013
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Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGOs
Die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten war 2010 zurückgetreten. Ihr Rücktritt wurde allgemein als Zeichen des Protestes gegen die staatliche Politik und insbesondere die Erweiterung der Befugnisse des Nachrichtendienstes FSB gewertet. Ihre neue Aufgabe übernimmt Frau Pamfilova auf Vorschlag des jetzigen Vorsitzenden des Menschenrechtsrats, Michail Fedotov, und des Menschenrechtsbeauftragten Vladimir Lukin, nach einem gemeinsamen Treffen mit Präsident Putin vergangene Woche.
In einem Interview mit Radio Svoboda äußert sich Frau Pamfilova zu dieser Aufgabe sowie zur laufenden Kampagne gegen „ausländische Agenten“ und zur Zahlung von einer Milliarde Dollar, die eine Reihe von NGOs erhalten haben soll.
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit, auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem Ausland erhielten.
Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren zunächst vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.
11.07.2013
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GOLOS muss Arbeit befristet einstellen
Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die älteste unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.
28.06.2013
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Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.
21.06.2013
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In Sachen NGO-Kampagne ...
- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats von MEMORIAL, dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen.Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden:
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschkina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in in der Nacht zum 22.06.2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers Lew Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
14./19./22.06.2013
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"Russland-Bashing": MEMORIAL richtet Leserbrief an DIE ZEIT
„Mit besonderem Interesse haben wir den Beitrag von Herrn Gernot Erler in Ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 über das „Russland-Bashing“ gelesen, mit dem nunmehr Schluss sein müsse.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Debatte und Entschließung des Bundestags vom November vergangenen Jahres zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit in Russland erinnern. Auch Herr Erler hatte damals seine Besorgnis über das Verhalten der russischen Regierung geäußert. Sie habe sich gegen einen Dialog mit der Opposition entschieden und viele Hoffnungen enttäuscht. Dabei ging es vor allem darum, eine „umfassende Modernisierungspartnerschaft“ mit Russland zu entwickeln, die über die wirtschaftlich-technologische Zusammenarbeit hinaus auch auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft und bürgerliches Engagement abzielt.
Von einer inhaltlichen Umsetzung dieser Modernisierungspartnerschaft kann insbesondere nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes am 21.11.2012, kaum die Rede sein. Vielmehr wurde der Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen – angefangen bei Umweltverbänden bis hin zu Menschenrechtsorganisationen und Meinungsforschungseinrichtungen - durch Untersuchungen seitens Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Steuerbehörden massiv verstärkt. Einschüchterung scheint das Ziel zu sein.
Das Ausbleiben entsprechender Initiativen der russischen Führung – denn nur diese steht ja in der Kritik – wird immer wieder Anlass zum genannten „Bashing“ an den russischen Verhältnissen geben. Es muss also an Russlands Führung sein, mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wagen und damit nicht zuletzt auch den Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats des Europarats nicht nur rhetorisch, sondern de facto überzeugend Ausdruck zu verleihen.“
07.06.2013
Mehr auf http://www.khodorkovsky.com/memorial-rejects-notion-of-alleged-russia-bashing-in-germany/
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