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Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen sollen erweitert werden
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag, dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde (http://government.ru/activities/2256).
Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.
Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.
Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.
Quelle: http://lenta.ru/news/2013/06/04/widen/
05.06.2013
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MEMORIAL vor Gericht abgewiesen
Die Gesellschaft hatte die Einstellung der Überprüfung gefordert.
Das Gericht gab dem nicht statt und erklärte, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung dazu diente festzustellen, ob die Organisation die föderalen Gesetze einhalte.
24.05.2013
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Levada-Zentrum unter Druck
Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 20.05.2013 über gewisse Verletzungen des Föderalen Gesetzes (das sog. Agentengesetz, das Ende 2012 in Kraft trat), die nicht geduldet werden könnten, setzt das unabhängige gemeinnützige Institut erheblich unter Druck und könnte das Aus für seine regelmäßig durchgeführten Meinungsumfragen bedeuten.
In einer ersten Stellungnahme stellt Lev D. Gudkov, Direktor des Zentrums, klar, dass es hier um weit mehr als die nicht genauer definierten Begriffe der “politischen Aktivität” und “Finanzierung durch das Ausland” gehe, mit denen das Gesetz arbeite und administrativer Willkür bis hin zur Schließung der Einrichtung Tür und Tor öffne.
Es gehe vielmehr um die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit und Publizierung der Umfragen und ihrer Ergebnisse.
Das Levada-Zentrum, das keine öffentlichen Gelder erhält, finanziert Forschungsprojekte, insbesondere im Marketing-Bereich, ebenso wie innovative und humanitäre Projekte, führt Umfragen durch, veröffentlicht regelmäßig Jahrbücher und veranstaltet Konferenzen. Die von ausländischen Stiftungen im Ausschreibungsverfahren erhaltenen Gelder und Einnahmen für Dienstleistungen für ausländische Einrichtungen (Universitäten, Medien, Forschungs- und Consultingfirmen) machen lediglich 1,5-3% des Jahreshaushalts aus. Der Verzicht auf diese Gelder sei keine Lösung, denn auch Einnahmen für Forschungsarbeiten, die nicht politisch ausgerichtet sind und von ausländischen Firmen, die ständig in Russland arbeiten, in Auftrag gegeben werden, können als Vorwand für eine Finanzierung durch das Ausland gelten. Dabei stehe auch das Vertrauen der Auftraggeber aus Wirtschaft und Industrie auf dem Spiel, für die die Zusammenarbeit mit einer Institution, die Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden hat, problematisch wird. Das Institut als solches sei in Gefahr.
Das Institut prüfe derzeit die Rechtslage und mögliche Reaktionen mit seinen Anwälten.
23.05.2013
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Appell russischer Kulturschaffender zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
Zu den bisherigen Unterzeichnern des Briefes gehören u.a.:
Boris Akunin, Michael Aldaschin, Lea Achedschakova, Andrej Bilscho, Andrej Bitov, Vera Vasiljeva und Vladimir Viatkin, Sergej Gandlevskij, Boris Grebenschikov, Oleg Dorman, Zoe Jeroschok, Elena Kamburova, Paul Kaplevitsch, Julius Kim, Paulina Ossetinskaja, Lev Rubinstein, Dmitrij Sokolov-Mitritsch, Svetlana Sorokina, Dmitrij Spirin und Marietta Tschudakova
Der Brief liegt weiterhin zur Unterzeichnung offen.
17.05.2013
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MEMORIALs Jubiläum: Chodorkovskij gratuliert zu 20 Jahren Einsatz für Menschenrechte in Russland
Sehr geehrter deutscher Zweig der Organisation Memorial,
sehr geehrter Herr von Radetzky,
vor zwanzig Jahren wurde Ihre Einrichtung gegründet, um die bedeutsame Arbeit der Organisation Memorial in Russland zu unterstützen. Seitdem widmen Sie sich der Aufgabe, die Gesellschaft über die Gewaltherrschaft und die Opfer des stalinistischen Regimes aufzuklären. Dabei fördern Sie konsequent das Wissen um die sich zuspitzende Menschenrechtslage in Russland und unterstützen in der Praxis Menschen- und Bürgerrechtsgruppen in Russland. Ihr Handeln übt direkten Einfluss auf mein Land aus und trägt zur Entwicklung einer unbedingt notwendigen Zivilgesellschaft bei. Ich möchte Ihnen zum zwanzigjährigen Bestehen und zu Ihrem Erfolg gratulieren; darüber hinaus danke ich Ihnen für den kontinuierlichen Beistand, den Sie mir in meiner persönlichen Angelegenheit leisten.
In diesen schwierigen Zeiten ist Ihre Arbeit von besonderer Bedeutung. Denn Ihre Freunde in der russischen Memorial-Organisation gehörten zu den ersten, die während der letzten Aktionen der Staatsgewalt Einschüchterungsversuchen ausgesetzt waren, mit dem Ziel, die Opposition zum Schweigen zu bringen. Durch sein Handeln bringt sich der Kreml um die Unterstützung durch die Gesellschaft und beeinträchtigt die Beziehung zu einem aktiven Teil seiner Bevölkerung. Die politisch motivierte Verfolgung von nichtstaatlichen Organisationen ist nicht zulässig. Sie schadet dem Aufleben einer Zivilgesellschaft, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Modernisierung Russlands erforderlich ist.
In Gedanken bin ich bei Ihnen und wünsche Ihnen für Ihre zukünftigen Tätigkeiten dieselbe Kraft und Beharrlichkeit, die ich in all diesen Jahren verspürt habe. Da ich nun seit annähernd zehn Jahren im Gefängnis sitze, bedeutet mir Ihre Unterstützung unglaublich viel und ich bin sehr dankbar dafür.
Herzlichst, Ihr
Michail Borissowitsch Chodorkowski
Straflager Kolonie Nr. 7, Segescha (Republik Karelien)
10.05.2013
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Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL legt Berufung ein
Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30.04.2013 wird das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL aufgefordert, die angeblich während der Überprüfung der Organisation offenkundig gewordenen „Verstöße gegen die föderale Gesetzgebung“ innerhalb eines Monats abzustellen. Mit anderen Worten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.
Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL wird sich nicht als „ausländischer Agent“ erklären und gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung Widerspruch einlegen. Es sei kaum nachvollziehbar, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft aus den in ihrem Schreiben aufgeführten satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation Verstöße zu erkennen meint.
Warnungen seitens der Staatsanwaltschaft sind bereits bei zwei weiteren MEMORIAL-Verbänden in Riasan und Komi eingegangen. Mit Hinweis auf die Aufgaben und Ziele dieser Organisationen macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass MEMORIAL-Mitglieder mit ihrer Teilnahme an öffentlichen politischen Aktionen den Protest gegen staatliche Beschlüsse unterstützt. Sie hätten damit de facto politisch Einfluss nehmen wollen.
Ein detaillierte Stellungnahme von MEMORIAL zu den jüngsten Vorfällen finden Sie in deutscher Übersetzung von Hartmut Schröder unter http://russland.boellblog.org.
02.05.2013
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Zum Verfahren gegen GOLOS
Golos (dt.: "Die Stimme") ist die erste Nichtregierungsorganisation, gegen die im Zusammenhang mit dem berüchtigten „Agentengesetz“ ein Verfahren angestrengt wird. Termin sei der 25. April 2013. Dieses Gesetz ist seit 21. November 2012 in Kraft und schreibt vor, dass NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und politisch tätig sind, sich in ein eigens für „ausländische Agenten“ vorgesehenes Register eintragen lassen.
Bisher hat nur eine einzige NGO diese Registrierung beantragt – die regionale Menschenrechtsorganisation „Schtschit i metsch“ (Schild und Schwert) in Tschuwaschien. Das Justizministerium lehnte ihre Registrierung jedoch ab, da sie nicht politisch tätig sei.
Von vornherein lag der Verdacht nahe, dass das Gesetz vor allem Golos im Visier habe. Seit Jahren führt diese Organisation systematisch Wahlbeobachtung durch, und zwar auf hohem technischem Niveau, und war maßgeblich an der Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentenwahlen beteiligt. Der Fernsehsender NTV reagierte postwendend – wenige Tage nach den Präsidentenwahlen - mit einer mehrfach ausgestrahlten üblen Hetzsendung, in der Oppositionelle und insbesondere Golos-Mitarbeiter als vom Ausland bezahlte und inspirierte Agenten dargestellt wurden.
Nachdem auch bei Golos, wie bei Hunderten anderer NGOs, umfassende Überprüfungen durch gleichzeitig mehrere Instanzen eingesetzt hatten, wurde gegen Golos nunmehr ein Verfahren eingeleitet, weil sich die Organisation, obwohl sie aus dem Ausland Zuschüsse erhalte, nicht als ausländischer Agent habe verzeichnen lassen. Nach dem administrativen Strafrecht droht eine Geldstrafe von bis zu 12.500 Euro.
Anders als andere NGOs hat indes gerade Golos in den letzten Monaten – seit Inkrafttreten des Gesetzes – ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet. Sie will sich notgedrungen umorganisieren, natürlich wird auch bei russischen Bürgern um Spenden geworben. Darüber hinaus hat Golos auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen. Die Bank wurde ausdrücklich angewiesen, das Preisgeld zurück zu transferieren.
Dessen ungeachtet erstattete am 8. April (mehrere Monate nach diesem Vorgang) die russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring dem Justizministerium Meldung über diese Geldzuwendung an Golos. Eben diese Meldung ist jetzt Anlass für das Verfahren.
12.04.2013
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Hannover-Messe 2013: Proteste gegen Putins Menschenrechtspolitik
Die bilaterialen Gespräche zwischen Merkel und Putin waren überschattet von den kürzlichen Razzien der russischen Staatsanwaltschaft bei nahezu 2 000 NGO’s, darunter auch deutschen Stiftungen in Russland. NGO’s, die aus dem Ausland unterstützt werden, müssen sich nach neuesten Gesetzen als “Agenten” erklären. In diesem Zusammenhang wurden die klaren Worte Merkels für die Bedeutung und ungehinderte Arbeit der Zivilgesellschaft in Russland durch das Menschenrechtsportal hro.org ausdrücklich gewürdigt.
In einem Gast-Beitrag für die Welt am Sonntag rief Pavel Chodorkovskij die deutschen Politiker dazu auf, ihre Haltung des Pragmatismus angesichts der kontinuierlichen Einschränkung von Menschenrechten und Demokratie durch den Staat zu revidieren und die russische Zivilgesellschaft konsequent zu unterstützen. Er hoffe, dass die nunmehr 10jährige Haft seines Vaters in den Gesprächen der Politiker ebenso wie dessen mögliche Freilassung thematisiert würde. Dies könnte nicht zuletzt auch zur Verbesserung der deutsch-russischen Beziehungen beitragen.
09.04.2013
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Appell an Geburtstagskind Gerhard Schröder anlässlich der Messeeröffnung in Hannover am 7. April
In einem Offenen Brief bittet MEMORIAL DEUTSCHLAND den Altbundeskanzler um Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in Russland:
Sehr geehrter Herr Altbundeskanzler,
wir wünschen Ihnen zu Ihrem Geburtstag alles Gute.
Als Mitglied der internationalen Bürgerrechtsorganisation MEMORIAL und langjährige Projektpartner der MEMORIAL-Organisationen in Russland sind wir sehr alarmiert über das repressive Vorgehen der russischen Regierung gegenüber russischen Nichtregierungsorganisationen.
Da Präsident Putin sich an diesem Wochenende zur Eröffnung der Messe in Hannover aufhalten wird, gehen wir davon aus, dass Sie ihn anlässlich Ihres Geburtstages treffen werden. Wir hoffen, dass auch Sie sich gegenüber Präsident Putin kritisch zur Demokratieentwicklung und Menschenrechtssituation in Russland äußern werden.
Wir würden es darüber hinaus sehr begrüßen, wenn Sie als prominente Persönlichkeit mit politischem Profil, juristischer Expertise und wirtschaftlichem Know-How sich auch gegenüber der deutschen Öffentlichkeit zu den unübersehbaren Problemen in der Russischen Föderation positionieren würden.
· Die Zivilgesellschaft Russlands und ihre ausländischen Unterstützer werden zu Staatsfeinden erklärt, behindert und bedroht, und zwar in einem auffallend stalinistischen Jargon.
· Russische Unternehmer wurden und werden aufgrund vorgeschobener Steuerdelikte und dergleichen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, ihre Unternehmen werden zerschlagen und/oder enteignet und staatsnahen Nachfolgeunternehmen übertragen. Die russische Wirtschaft ist gekennzeichnet von Abhängigkeitsverhältnissen zur Exekutive und endemischer Korruption.
Eine verlässliche internationale Partnerschaft, eine Modernisierungspartnerschaft kann nicht entstehen und gedeihen, wenn nicht auch die - global vernetzte - Gesellschaft modern und mündig ist und das Recht hat, sich eigenständig für ihre vielfältigen Ziele zu engagieren und kritisch an politischen Prozessen teilzuhaben. Als namhafter Sozialdemokrat und ehemaliger Bundeskanzler könnten Sie durch ein klares Statement dazu beitragen, die Salonfähigkeit unkritischer Handels- und Geschäftsbeziehungen mit einem menschenrechtsfeindlichen Partnerland in Deutschland und Europa zu demontieren.
Der Begriff der Freundschaft ist uns sehr wichtig. Wir achten Ihre freundschaftlichen Beziehungen zu Vladimir Putin. Freundschaft verpflichtet jedoch auch zu Kritik.
Wenn Sie Putin vor isolationistischen Geisterfahrten warnen können, werden Sie bitte aktiv! Wenn das nicht möglich ist, machen Sie dies öffentlich deutlich und distanzieren sich von den Vorgehensweisen des russischen Präsidenten.
Es ist nicht zu spät zu einer Umkehr und Rückkehr zu einem vertrauensvollen Umgang Deutschlands und Russlands auf der politischen und zivilgesellschaftlichen Ebene. Wenn Sie Ihrem Namen als Lobbyist Ehre erweisen wollen, hätten Sie dieser Tage Gelegenheit dazu.
Für ein derartiges Engagement wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Happe
Mitglied des Vorstands
Berlin, den 5. April 2013
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Schischkin lehnt Teilnahme an Schriftsteller-Delegation zur New Yorker Buchmesse ab
Das Interview der Berliner Zeitung mit Schischkin finden Sie unter
http://www.berliner-zeitung.de/literatur/interview-mit-michail-schischkin--als-russischer-autor-darf-man-nicht-schweigen-,10809200,22263156.html
05.04.2013
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Aktionen gegen MEMORIAL in Russland
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Pitschugin: Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs wird rechtskräftig
Der Straßburger Gerichtshof hat die Klage der Russischen Föderation in Sachen Pitschugin gegen Russland abgewiesen.
Damit wird die Entscheidung des Gerichtshofs rechtskräftig. Eine entsprechende Mitteilung veröffentliche der Gerichtshof am 19.03.2013 auf seiner Webseite.
Russland hatte gegen die Entscheidung des Gerichtshofs in Sachen des früheren Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes der JUKOS-Konzerns Berufung eingelegt.
In seiner ursprünglichen Entscheidung vom 23.10.2013 erklärte das Gericht, dass in Sachen Pitschugin die Artikel 5 (das Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 6 (das Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien.
Der russische Staat wurde verpflichtet, ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.500,- € an Pitschugin zu zahlen.
19.03.2013
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Magnitzky: Ermittlungen eingestellt
Die zuständigen Untersuchungsbehörden haben die Ermittlungen im Falle Magnitzky, der für den Hermitage Capital Fonds als Jurist tätig war, wegen fehlenden Straftatbestands eingestellt.
Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Ermittlungen und die Inhaftierung Magnitzkys im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgten. Während seiner Einzelhaft sei keinerlei Druck oder Gewalt auf den Juristen ausgeübt worden.
RIA Novosti berichtet, dass die Angehörigen Magnitzkys Berufung gegen den Gerichtsbeschluss über die Einstellung des Verfahren eingelegt haben. Nach Aussagen des Anwalts der Familie habe diese den Gerichtsbeschluss aus den Medien erfahren.
Sergej Magnitzky kamt im November 2009 in Einzelhaft ums Leben. Er war 2008 der Steuerhinterziehung für den Hermitage Capital Fonds beschuldigt worden. Nach Aussagen seiner Kollegen hatte Magnitzky unmittelbar vor seiner Festnahme die Unterschlagung von 5,4 Milliarden Rubel durch Mitarbeiter des Innenministeriums und weitere hochgestellte Beamte aufgedeckt.
20.03.2013
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"Reporter ohne Grenzen": Russland überwacht Internet
"Reporter ohne Grenzen“stellt am 12. März 2013, dem Welttag gegen Internetzensur, seinen jährlichen Bericht über die Freiheit des Internets vor.
Zu den „Feinden des Internets“ werden Syrien, China, Iran, Bahrain und Vietnam gerechnet. Russland gehört zu den Ländern, die unter Beobachtung stehen.
Menschenrechtler weisen darauf hin, dass die russische Politik ihre Überwachung und Kontrolle des Internets nicht etwa mit dem Ziel eines gänzlichen Verbots der Verbreitung von Information im Web verfolgt; vielmehr wird diese Information zu Propagandazwecken genutzt und manipuliert - private Nutzer, aber auch Provider, Blogger und soziale Netzwerke werden unter Druck gesetzt. Das Recht auf Kontrolle wird gewissermaßen „privatisiert“.
Dies ist umso leichter als populäre Netzwerke wie beispielsweise das LiveJournal sich nach Aussagen von kasparov.ru ohnehin im Besitz kremlnaher Oligarchen befinden.
Eine Liste verbotener Webseiten wird seit 1. November 2012 in Russland geführt.
12.03.2013
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"Wir sind keine Agenten!"
11 Nichtregierungsorganisationen haben sich am gestrigen 6. Februar 2013 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, um gegen das föderale Gesetz "Über Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation zur Regelung der Tätigkeit von den als ausländische Agenten arbeitenden Nichtregierungsorganisationen", das sog. "Gesetz über ausländische Agenten", Klage zu erheben.
Zu den Klägern gehören auch die internationale MEMORIAL-Organisation zusammen mit ihrem in Moskau basierten Menschenrechtszentrum sowie die Umweltorganisation „Umweltschutz“ in Kaliningrad.
Die Klage wurde juristisch durch das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL vorbereitet, das zusammen mit dem Europäischen Zentrum für Menschenrechte auch die Interessen der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten wird. Auf einer am 07.02.2013 stattfindenden Pressekonferenz soll erläutert werden,
- inwiefern das „Gesetz über ausländische Agenten“ die Rechte der Kläger nach §§ 11, 10, 14 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt,
- in welcher Eigenschaft die Organisationen sich an den Gerichtshof wenden und
- welche systemimmanenten Fragen durch das „Gesetz über ausländische Agenten aufgeworfen werden“.
7. Februar 2013
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Moskauer Kundgebung ohne größere Zwischenfälle
Der ursprünglich am 15.12.2012 geplante Marsch der Freiheit sollte durch eine der großen Verkehrsadern Moskaus zum Lubljanka-Platz, dem Sitz der Sicherheitsorgane, führen. Die städtischen Behörden lehnten dies jedoch mit Hinweis auf verkehrstechnische Probleme kategorisch ab. Die Demonstranten ihrerseits wollten hier, wo sich auch der Solovjetzki-Gedenkstein für die Opfer des Terrors befindet, ihre Kundgebung beenden.
So wurde aus dem Marsch der Freiheit ein „Spaziergang“ zum Ljubjanka-Platz, an dem nach Angaben der Organisatoren einige tausend Menschen trotz der Kälte von -18° teilnahmen. Die Polizei rief zwar öffentlich dazu auf, sich nicht an der nicht genehmigten Kundgebung zu beteiligen, hielt sich jedoch ansonsten zurück. Zu Festnahmen kam es erst gegen Ende der Kundgebung, die um 18.00 Uhr beendet war.
Die festgenommenen Oppositionellen Udalzov, Jaschin, Navaly und die Aktivistin Xenia Sobtschak wurden später auf wieder auf freien Fuß gesetzt, ohne dass ihnen irgendetwas zur Last gelegt worden war.
17.12.2012
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die Lektüre des Artikels "Russlands Chance" in der NZZ vom 22./23.12.2012.
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"Agentengesetz" - neue Liste des Justizministeriums
Nach Angaben der Zeitung Kommersant liegt nunmehr eine neue Verordnung des Justizministeriums vor, die die Aufnahme der angeblich als „Agenten“ tätigen NGO’s in Russland regeln soll.
Die Möglichkeit, von der Liste wieder gestrichen zu werden, ist nicht vorgesehen. Wird eine Organisation also in diese Liste aufgenommen, so trägt sie die Bezeichnung „ausländischer Agent“ auf Lebenszeit!
Die Menschenrechtsorganisation Agora will deshalb Klage erheben. Kritisiert wurde die Verordnung ebenfalls von der Gesellschaftlichen Kammer. Daria Miloslavskaja verwies dabei jedoch auch auf die Tatsache, dass der Neuentwurf der Verordnung die Aufnahme einer NGO in die Liste nur aufgrund der von dieser Organisation vorgelegten Informationen vorsieht, nicht aber – wie ursprünglich geplant – der Angaben seitens staatlicher Behörden und Selbstverwaltungsorgane.
Ein Gutachten, inwieweit das „Agentengesetz“ im Widerspruch zur Verfassung steht, wurde am Tag des Inkrafttretens von Menschenrechtsorganisationen vorlegt. Präsident Putin unterstützte den Vorschlag des Menschenrechtsrates bezüglich einer Überprüfung des Gesetzes und wies noch am 12. November 2012 darauf hin, dass das Gesetz sich nur auf „politisch“ relevante Tätigkeiten beziehen soll. Was genau dabei als „politisch“ zu gelten hat, lässt das Gesetz jedoch im Unklaren.
Menschenrechtler forderten den Föderationsrat auf, den Entwurf abzulehnen. Zu den Unterzeichnern gehören auch die Moskauer Helsinkigruppe und die Bewegung „Für Menschenrechte“.
05.12.2012
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Neuer Protestmarsch in Russland geplant
Der Koordinationsrat der russischen Opposition plant einen neuen Protestmarsch, der am 15. Dezember als „Marsch der Freiheit“ stattfinden soll.
Auf Transparenten und Plakaten sollen die „Freilassung der Politgefangenen“, „Vorgezogene Wahlen“ und der „Niedergang der Diktatur“ gefordert werden.
Verantwortlich für die Planung ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Alexej Navalny.
Die Kundgebung soll mit einer Abschlussrede zu Ende gehen. Demonstrationen im Anschluss dieser Kundgebung sind bislang nicht geplant.
28.11.2012
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Zum Inkrafttreten des „Gesetzes über ausländische Agenten“
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MEMORIAL International zum Tag des Politischen Gefangenen
Zum gestrigen 30. Oktober, dem Tag des politischen Gefangenen, appelliert MEMORIAL International an die russische Gesellschaft und deren Verantwortungsbewusstsein.
Russland werde wie schon in der Vergangenheit in eine tragische Richtung gelenkt.
Den staatlichen Führern fehle das Bewusstsein für historische Verantwortung, den politischen Eliten der Sinn für die Realität. Deshalb sei die Gesellschaft selbst gefordert. MEMORIAL habe kein Patentrezept, um das Abgleiten des Landes in die Spirale von Revolution und Staatsterror zu verhindern. Es müssten jedoch Formen der Opposition gefunden werden, um dem wahnwitzigen und selbstmörderischen Vorgehen der Staatsgewalt Einhalt zu gebieten. Dabei komme es vor allem auf Besonnenheit und Stärke an, jede Form von Gewalt sei ausgeschlossen:
„Wir sind in der Lage die Freiheit zu schützen, und zwar auf der Grundlage des Rechts, nicht durch Gewalt“, heißt es in der offiziellen Erklärung.
Den russischen Originaltext finden Sie auf www.hro.org/node/14980
31.10.2012
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