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Interview mit Arsenij Roginskij
Das Interview wurde am 5. Januar in der „Berliner Zeitung“ veröffentlicht, nachzulesen hier.
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Urteil in Strasbourg zum staatlichen Vorgehen auf dem Bolotnaja-Platz
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Menschenrechtszentrum MEMORIAL wendet sich an Generalstaatsanwalt Tschajka
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Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung
Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:
"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.
Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er
- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;
- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;
- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;
- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;
- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.
Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.
Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.
Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."
9. Dezember 2015
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Oberstes Gericht gibt NGO recht
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Skandalöses Urteil in Moskau
Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt
Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.
Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.
Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".
Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.
7. Dezember 2015
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Präsentation von Andrzej Wajdas "Katyn" in Petersburg untersagt
Wajdas Film ist in Russland bereits mehrfach gezeigt worden, auch im staatlichen Fernsehen; allerdings wurde eine geplante Vorführung im Oktober dieses Jahres aus denselben Gründen unterbunden.
Das Joffe-Zentrum hat die Präsentation abgesagt und bekannt gegeben, die Frage mit dem Ministerium zu klären.
Am Abend des 26. November tauchten indes ein Vertreter des örtlichen Staatsanwalts unter Begleitung von sieben Polizisten beim NITs auf, angeblich um sich zu vergewissern, dass der Film tatsächlich nicht gezeigt wurde. Bei der Gelegenheit erzwangen sie sich auch zu den anderen Räumlichkeiten der Organisation gewaltsam Zutritt.
26. November 2015
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Beschuldigungen gegen Menschenrechtszentrum MEMORIAL zurückgenommen?
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Auszeichnung für Svetlana Gannuschkina und Alexander Gurjanow
Zwei namhafte Mitglieder von MEMORIAL sind mit dem Jegor-Gajdar-Preis ausgezeichnet worden: Svetlana Gannuschkina und Alexander Gurjanow.
Svetlana Gannuschkina, Alexander Gurjanow
Der Jegor-Gajdar-Preis wird seit 2010 jährlich an vier Personen für Verdienste in den Bereichen Geschichte, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und internationale humanitäre Kontakte mit Russland verliehen. Weitere Preisträger in diesem Jahr sind der Demograf Anatolij Wischnewskij und der ehemalige deutsche Botschafter in Russland, Ernst-Jörg von Studnitz.
Svetlana Gannuschkina erhielt den Preis für ihren Einsatz für die "Entwicklung einer Zivilgesellschaft". Für seinen "überragenden Beitrag" auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaft wurde Alexander Gurjanow ausgezeichnet. Gurjanow arbeitet seit Jahren an historischen MEMORIAL-Projekten zur russisch-polnischen Geschichte und hat maßgeblich an dem am 17. September vorgestellten Gedenkband für die Opfer von Katyn mitgewirkt.
Svetlana Gannuschkina bedankte sich mit den Worten, die Ehrung sei "Audruck der Solidarität, der Solidarität mit uns, mit unserem - ich möchte nicht sagen Kampf - mit unserer Arbeit, mit unserem Wirken für unsere Gesellschaft, für unser Land, für unsere Verfassung."
18. November 2015
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Duma-Ausschuss gegen Abschaffung des "Agentengesetzes"
Der oppositionelle Duma-Abgeordnete Dmitrij Gudkow hatte dies im Juni dieses Jahres in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt waren 68 NGOs als "Agenten" registriert, allerdings sind oder waren von diesen 68 nur 19 politisch tätig, wie Gudkov betonte. "Die anderen sind gemeinnützige Organisationen, Ökologen, Menschenrechtsorganisationen, die mit Politik nichts zu tun haben."
Wie der Ausschussvorsitzende Jaroslaw Nilow (LDPR) erklärte, soll das "Agentengesetz" zwar im Hinblick auf die Definition der "politischen Tätigkeit" korrigiert und präzisiert werden. Das Gesetz als solches müsse aber bestehen bleiben.
13. November 2015
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Justizministerium schaltet Generalstaatsanwaltschaft ein
Weitere Fragen der Zeitung, etwa danach, ob der Vorwurf, die "verfassungsrechtliche Ordnung" zu untergraben, auch gegen andere Nichtregierungsorganisationen erhoben werde und ob jede Kritik an der Regierung die Grundlagen der Verfassung aushöhle, ließ das Ministerium unbeantwortet. Es hieß lediglich, in jedem Einzelfall werde invididuell entschieden.
Wie Michail Fedotov, der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, erklärte, wird der Menschenrechtsrat seinerseits eine Überprüfung vornehmen, auf Grund der gleichen Unterlagen, die dem Ministerium vorlagen. Der Ergebnisbericht werde dann im zuständigen Ausschuss oder auf einer Sitzung des Rats diskutiert und möglicherweise Präsident Putin zugeleitet.
12. November 2015
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Wissenschaftliches Informationszentrum MEMORIAL Petersburg als "ausländischer Agent" registriert
Wie das russische Justizministerium in einer Pressemitteilung erklärt, ist das Wissenschaftliche Informationszentrum (NITs) von MEMORIAL Petersburg mit heutigem Datum (6. November) als "ausländischer Agent" registriert worden.
Das Ministerium folgte damit der Bewertung in dem Überprüfungsbescheid vom 2. November, in dem die Tätigkeit des NITs als politisch eingestuft worden war, ohne die Entscheidung über die von MEMORIAL angekündigte Klage gegen den Bescheid abzuwarten.
Bis zum 6. November wurden insgesamt 100 NGOs in die berüchtigte Liste "ausländischer Agenten" aufgenommen. 15 davon sind zwar aus unterschiedlichen Gründen inzwischen nicht mehr als "Agenten" registriert (etwa weil sie keine Förderung aus dem Ausland mehr bekommen oder weil sie sich aufgelöst haben, um der Diskriminierung zu entgehen), sie bleiben aber auf der Liste verzeichnet, jedoch mit einem entsprechenden Vermerk zur Beendigung ihrer "Funktion" als "ausländischer Agent".
6. November 2015
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"Soldatenmütter" nicht mehr als "ausländische Agenten" verzeichnet
Die "Soldatenmütter" waren am 28. August 2014 als "ausländische Agenten" verzeichnet worden, unmittelbar nachdem sie Informationen über in der Ostukraine gefallene russische Soldaten publik gemacht hatten. Zu diesem Zeitpunkt erhielten sie indes bereits keinerlei finanzielle Förderung aus dem Ausland mehr, was eine der Voraussetzung für die diskriminierende Registrierung ist. Ein Antrag auf Löschung aus dem Verzeichnis wurde zunächst abgelehnt, weil ein derartiges Verfahren im Gesetz nicht vorgesehen sei.
Inzwischen gibt es aber diese gesetzliche Möglichkeit, und sie wird in Einzelfällen auch praktiziert. Die "Soldatenmütter" haben zwar keine offizielle Mitteilung über ihre Löschung aus dem Verzeichnis erhalten, sind aber seit dem 23. Oktober 2015 laut Register keine "ausländischen Agenten" mehr (offiziell auf Grund der "Beendigung der Funktion als ausländische Agenten").
Für den Pressesprecher der Organisation, Alexander Peredruk, bleibt das wesentliche Problem jedoch bestehen: "Dieses berüchtigte Register existiert nach wie vor, und der Druck auf die Vereinigungsfreiheit, den nichtkommerziellen Sektor und Menschenrechtsorganisationen wird fortgesetzt."
5. November 2015
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MEMORIAL Petersburg droht Registrierung als "ausländischer Agent"
Das NITs betreibt in erster Linie Programme zur Aufklärung über die sowjetische Vergangenheit. Eines seiner wichtigsten Projekte ist das "virtuelle GULAG-Museum".
Anders als bei allen bisherigen Prüfungen, wurde die Tätigkeit des NITs diesmal als "politisch" interpretiert. In seinem Bescheid beruft sich das Justizministerium auf die Berichte und Artikel, die auf der Website www.cogita.ru publiziert werden.
Auf diesem Portal erscheinen sowohl Informationen zu Aktionen von MEMORIAL als auch zu allgemeinen aktuellen Themen, vor allem im Raum Petersburg, Deren Verbreitung im offen zugänglichen Internet dient in den Augen des Justizministeriums der Meinungsbildung, und zwar zu dem Zweck, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen und so eine Änderung der Politik herbeizuführen Das entspricht der Definition von "politischer Tätigkeit", wie sie im "Agentengesetz" gegeben wird.
MEMORIAL Petersburg wird diesen Bescheid anfechten.
5. November 2015
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"Rückgabe der Namen"
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Gedenkband zu Katyn wird fortgesetzt
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MEMORIAL Komi gibt Auflösung bekannt
Verband beendet achtzehnjährige Existenz
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Projektbeginn - Vorurteile ins Abseits
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Ljudmila Alexejewa fordert Aufhebung des "Agentengesetzes"
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Weitere Geldstrafen gegen NGOs
Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision