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"Feindliche Übernahme" des GULAG-Museums "Perm-36"
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Ende für "Perm-36"
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Zum Mord an Boris Nemzow
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Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen Eintragung in "Agenten-Verzeichnis"
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Zentrum "GRANI" wehrt sich gegen Diffamierung als "ausländischer Agent"
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Verfassungsgericht der Russischen Föderation verlangt Gesetzesänderung
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Erneuter Aufruf einer russischen Bürgerinitiative für Nadeschda Sawtschenko
Herr Präsident!
Wir wenden uns an Sie als an den Garanten für die Einhaltung der Gesetze innerhalb unseres Landes. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der Einhaltung der Gesetze bezüglich menschlicher Behandlung und eines fairen Gerichtsverfahrens um einen Bürger Russlands oder den Bürger eines anderen Landes geht.
Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die Bürgerin der Ukraine Nadeschda Sawtschenko seit dem 16. Dezember als Zeichen des Protestes gegen ihre Entführung vom Territorium der Ukraine und ihre Haft in Russland in einem unbefristeten Hungerstreik befindet. Ihre Gesundheit und ihr Leben sind in Gefahr. In wenigen Tagen wird sie sterben.
Nadeschda Sawtschenko ist seit Anfang Juni 2014 in unterschiedlichen Untersuchungs-gefängnissen Russlands in Haft. Ende Oktober hat das Gericht des Basman-Bezirks ihre Untersuchungshaft bis zum 13. Februar 2015 verlängert.
Währenddessen ist die Schlüssigkeit der Anklage gegen Sawtschenko bis heute in keiner Weise belegt. Ihre Verteidigung verfügt über Beweise, dass sie an dem Tod russischer Journalisten durch Granatwerferbeschuss in der Nähe von Lugansk in keiner Weise beteiligt sein konnte. Sawtschenko hat ein stichhaltiges Alibi: Lange bevor der Beschuss begann, war sie von Separatisten gefangengenommen worden. Diese Beweise sind von der gerichtlichen Voruntersuchung nicht widerlegt worden. Mehr noch, die Untersuchungsrichter haben die von der Verteidigung vorgelegten Unterlagen bis heute nicht geprüft.
Am 25. Januar wurde dieser eine zweite, vollkommen absurde Anklage hinzugefügt: Sawtschenko wird nun außerdem des „illegalen Grenzübertritts“ beschuldigt, obwohl sie mit Gewalt und unter Bewachung über die Grenze verbracht worden war.
Die vorliegende Situation erfordert Ihr Eingreifen zur Wahrung der von der Verfassung garantierten Grundrechte in diesem konkreten Fall. Nadeschda Sawtschenko muss aus der Haft befreit und ihr Leben auf diese Weise gerettet werden.
Die russische Gesetzgebung sieht selbst bei Personen, gegen die Anklage wegen schwerer Verbrechen erhoben wird, alternative Möglichkeiten der verfahrenssichernden Ermittlungsmaßnahmen vor – die Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, Hausarrest. Es gäbe keinerlei technische Schwierigkeiten, Sawtschenko unter Hausarrest zu stellen.
Den Verlautbarungen der russischen Regierung zufolge ist diese nach wie vor der Ansicht, unser Land sei ein demokratischer und humaner Staat, wo keine außergerichtliche Bestrafung aus Motiven politischen Hasses oder persönlicher Rache vollzogen wird. Sawtschenkos Befreiung aus der Haft wäre ein gutes Argument dafür, dass Russland ein zivilisierter Staat geblieben ist.
In Russland gibt es seit altersher eine große Tradition der Barmherzigkeit. In unserem Land war ein deutscher Arzt tätig, Friedrich-Joseph Haass, der „heilige Doktor von Moskau“, der alle seine Kräfte für die Verbesserung der Lage von Häftlingen einsetzte. Heute bitten wir im Gedenken an ihn darum, Nadeschda Sawtschenko die Barmherzigkeit zu erweisen, von der ihr Leben abhängt.
Erstunterzeichner:
Soja Swetowa
Ljudmila Ulitzkaja
Ljubow Summ
Swetlana Alexijewitsch
Irina Schtscherbakowa
Irina Prochorowa
Lew Rubinstein
Alexander Archangelski
Grigori Michnow-Woitenko
Alla Bossart
10. Februar 2015
Bisher (11.2.) über 8000 Unterschriften
Übersetzung: Christiane Körner
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Zweifelhafte Nachbesserungen am "Agentengesetz"
Die Korrekturen am "Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs unzureichend.
Die Prozedur, die eine Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.
Pavel Tschikov, der Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister" beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge, dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.
Natalia Taubina (Stiftung "Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.
Alexander Tscherkassov, Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt. "Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese Bestimmung nicht zutrifft."
8. Februar 2015
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Neuer Anklagepunkt gegen Oleg Sentsov
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MEMORIAL: Ildar Dadin, Vladimir Ionov und Mark Galperin werden aus politischen Gründen verfolgt
Am 16. Januar wurden gegen Vladimir Ionov und Mark Galperin und am 30. Januar gegen Ildar Dadin die ersten Strafverfahren wegen des neuen § 212.1 StGB RF (mehrfacher Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen) eingeleitet. Jedem von ihnen werden vier Verstöße gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen innerhalb von 180 Tagen zur Last gelegt.
Gegen Ionov und Galperin (Galperin verbüßt bis zum 14.Februar noch eine Ordnungshaft von dreißig Tagen) wurde als Maßnahme eine Einschränkung der Freizügigkeit verhängt, die verbietet, dass sie Moskau verlassen; gegen Dadin wurde Hausarrest verfügt.
Wir gehen davon aus, dass die Verfolgung der Aktivisten rechtswidrig ist und aus politischen Motiven erfolgt - schon allein deswegen, weil sie sich auf § 212.1 StGB RF stützt.
Dieser Paragraph zielt ebenso wie § 20.2 Punkt 8 des Verwaltungsstrafrechts der RF (der den wiederholten Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen unter Strafe stellt) darauf ab, die Machtstellung der herrschenden Strukturen zu festigen und zu erhalten. Dies geschieht durch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit; öffentliche Aktivitäten von Personen, die die Versammlungsfreiheit wahrnehmen, um die Machtorgane zu kritisieren, werden mit Zwangsmitteln unterbunden.
Der rechtswidrige Charakter des § 212. 1 StGB RF ist dadurch bedingt, dass er:
- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;
- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;
- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;
- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;
- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt (siehe auch die Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL mit dem Titel „Die neue Gesetzgebung vernichtet die Versammlungsfreiheit in Russland“).
Die Rechtswidrigkeit und den politischen Charakter der Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin bestätigen auch die tatsächlichen Umstände der Fälle: die zahlreichen Verletzungen und Fälschungen im Rahmen der Ordnungswidrigkeitsverfahren; die Willkür der ordnungsrechtlichen Verfolgung – festgenommen wurden Oppositionsaktivisten, nicht aber die Regierungsanhänger, die ihre Aktionen störten; die prozessualen Verstöße bei der Einleitung der Strafverfahren.
Aufgrund dieser Umstände betrachten wir die Verfolgung von Ionov, Galperin und Dadin als rechtswidrig und politisch motiviert und Ildar Dadin, der unter Hausarrest steht, als politischen Gefangenen.
Die Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin muss umgehend und bedingungslos eingestellt werden.
Die Anerkennung als rechtswidrig Verfolgter aus politischen Motiven oder als politischer Gefangener bedeutet weder das Einverständnis des Menschenrechtszentums MEMORIAL mit den Ansichten und Aussagen der anerkannten Personen noch eine Befürwortung ihrer Äußerungen und Handlungen.
Übersetzung: Martina Steis
5. Februar 2015
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Lech Walęsa schlägt MEMORIAL für den Friedensnobelpreis vor
Walęsa würdigte die Verdienste von MEMORIAL bei der Aufarbeitung der sowjetischen Vergangenheit. Allerdings beschränke sich die Arbeit von MEMORIAL nicht allein auf die Geschichte. Mitglieder der Organisation seien auch in Konfliktzonen wie im Nordkaukasus aktiv und dokumentierten Informationen über Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch durch staatliche Behörden oder die Armee.
Darüber hinaus leiste die Gesellschaft MEMORIAL einen wichtigen Beitrag zur Entstehung einer Zivilgesellschaft. Es gehe hier um Dialog, nicht um oppositionelle Aktivitäten. Dennoch sei MEMORIAL ständig bedroht und werde allen möglichen Schikanen ausgesetzt, die von bürokratischen Prozeduren und Überprüfungen bis zur Diskriminierung als „ausländischer Agent“ reichten. Mit dieser Etikettierung soll die Organisation in der Öffentlichkeit als "Verräter" gebrandmarkt werden.
Lech Walęsa: „MEMORIAL führt die Arbeit eines ihrer Gründer fort - des Friedensnobelpreisträgers Andrej Sacharow. Zweifellos ist die Organisation dieses Preises würdig. Die Auszeichnung von MEMORIAL könnte ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass die Welt in Russland ein Land sehen möchte, das nicht für Konfrontation und und Unrecht steht, sondern für den Dialog.“
4. Februar 2015
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Russische NGOs weiter unter Druck
So soll die Moskauer Abteilung von Transparency International von Vertretern der Staatsanwaltschaft daraufhin geprüft werden, ob sie „Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt“. Zu diesem Zweck sollte sie bis zum 2. Februar etliche Dokumente vorlegen, darunter die Satzung, Verträge mit Sponsoren, Zahlungsbelege, Berichte über durchgeführte Veranstaltungen und Veröffentlichungen in den Medien.
Darüber hinaus wurde verlangt, die Abrechnungen und Rechenschaftsberichte gegenüber Sponsoren in russischer Sprache vorzulegen. Da diese Abrechnungen gegenüber der Dachorganisation Transparency International erfolgen, sind sie in englischer Sprache verfasst und mussten jetzt eigens innerhalb von drei Tagen übersetzt werden. Die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte an das Justizministerium liegen natürlich auf Russisch vor und sind im Internet einzusehen.
Auch die Moskauer Helsinki-Gruppe wird überprüft. Die Helsinki-Gruppe bekommt keinerlei Gelder aus dem Ausland. Wegen kritischer Äußerungen gegenüber der russischen Politik wurde sie kürzlich von Georgij Fedorov, einem Mitglied der Gesellschaftskammer, attackiert. Fedorov äußerte Zweifel, dass die Organisation ordnungsgemäß besteuert werde und dass sie Zuschüsse, die sie u. a. vom Staat erhalten habe, bestimmungsgemäß verwendet habe.
Organisationen, die oppositionelle Ansichten unterstützen und eine „offen antirussische Position“ vertreten, kümmerten sich laut Fedorov nicht um Menschenrechte, sondern seien entgegen ihrer Bestimmung politisch tätig. Darüber hinaus sei Ljudmila Alexejeva amerikanische Staatsbürgerin: „Für mich ist damit alles äußerst klar.“ Ljudmila Alexejeva war 1977 aus der Sowjetunion in die USA ausgereist, um einer Verhaftung zu entgehen. Sie besitzt daher – neben der russischen – auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Ebenfalls betroffen ist die Flüchtlingshilfsorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe sodejstvie), die von Svetlana Gannuschkina geleitet wird. Hier soll überprüft werden, ob die Organisation gegen geltendes Recht verstößt. Zu dem Zweck wurde ihr am 31. Januar mitgeteilt,dass sie bis zum 2.Februar eine ähnlich umfangreiche Dokumentensammlung vorlegen wie die Helsinki-Gruppe. Dazu gehören auch „Berichte über Publikationen in den Medien, einschließlich Internet, sowie über andere Medienauftritte (in Rundfunk, Fernsehen) unter Vorlage der Dokumente, auf Grund deren die genannte Tätigkeit durchgeführt wurde (Verträge, Vereinbarungen, Einladungen).“ Außerdem wurden Dokumente verlangt, die „bestätigen, dass die Rechenschaftsberichte dem Justizministerium der Russischen Föderation rechtzeitig und vollständig vorgelegt wurden“.
Svetlana Gannuschkina ersuchte die Staatsanwaltschaft um eine schriftliche Erklärung, welche Information über eine evtl. Gesetzesverletzung Grund für die Überprüfung sei und welchen Bezug die verlangten Dokumente zu diesem Vorgang hätten. Die Organisation sei nicht in der Lage, der Staatsanwaltschaft mehrere Kilogramm von Dokumenten vorzulegen.
2. Februar 2015
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"Wir fordern die Freilassung von Nadeschda Sawtschenko"
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Oberstes Gericht: Die russische Gesellschaft MEMORIAL wird nicht aufgelöst
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Der Befehl, keine Gefangenen zu machen, ist ein Verbrechen
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Gesetz gegen "unerwünschte" ausländische und internationale Organisationen geplant
Ende November wurde ein Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, wonach ausländische oder internationale Organisationen, die u. a. die Verteidigungsfähigkeit oder Sicherheit des Staats oder die Gesellschaftsordnung gefährden, für „unerwünscht“ erklärt und in ein entsprechendes Verzeichnis aufgenommen werden sollen.
Ihre Tätigkeit in Russland soll unterbunden werden; Mitgliedern solcher Organisationen kann die Einreise verweigert werden. Wer Geld oder andere Vermögenswerte von ihnen erhält, wird mit einer Verwaltungsstrafe belegt.
Der Entwurf wurde von den Abgeordneten Alexander Tarnavskij (Gerechtes Russland) und Anton Ischtschenko (LDPR) vorgelegt, er wurde inzwischen bearbeitet und am 14. Januar vom Verfassungsausschuss der Duma diskutiert. Am 20. Januar soll er in erster Lesung behandelt werden.
19. Januar 2015
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Forum "Staat und Zivilgesellschaft" diskutiert über NGOs und "politische Tätigkeit"
NGOs sollten sich vor allem nationalen Aufgaben widmen, der Verbesserung des politischen und rechtlichen Systems, eben dies sei Menschenrechtsarbeit. Sie sollten sich jedoch mit nicht parteipolitischen Fragen im engeren Sinne befassen, andernfalls ginge das eigentliche Wesen der NGOs verloren.
Putin wies jedoch darauf hin, dass all diese Begriffe noch einer genauen Definition bedürften. Was eine NGO sei und worin „politische Tätigkeit“ bestehe, sei genau zu definieren. Auch die Bestimmung einer „sozial orientierten“ NGO sei reichlich ungenau. Bevor man steuerliche Begünstigungen in Angriff nehme, müsste man hier Klarheit schaffen.
Zum Begriff der politischen Tätigkeit äußerten sich auch andere Teilnehmer des Forums. Justizminister Konovalov vertrat die Auffassung, dass der Begriff der „politischen Tätigkeit“ gesetzlich nicht erschöpfend geklärt werden könnte und dass sich dies im Laufe der gerichtlichen Praxis ergeben müsse.
Alexander Bretschalov, Sekretär der Gesellschaftskammer, meinte dagegen, dass dies im Gesetz anhand einer Auswahl von Kriterien definiert werden müsse. Politische Tätigkeit hänge mit Wahlen und deren Vorbereitung, Kundgebungen und Mahnwachen zusammen. Allerdings führten auch soziale NGOs Demonstrationen durch, hier müsse dann unterschieden werden, ob es sich dabei um politische Tätigkeit handle oder nur um einen Weg, um die Regierung auf soziale Probleme hinzuweisen.
Für Grigorij Melkonjanz, Kovorsitzender von Golos, besteht politische Tätigkeit ausschließlich im Kampf um die Macht. Der Einsatz für die Verbesserung staatlicher Institutionen, Wahlüberwachung, Verbesserung der Wahlgesetzgebung, falle nicht darunter. Putin habe den Impuls gegeben, diese Abgrenzung vorzunehmen.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation Ella Pamfilova folgte in ihrer Einschätzung Melkonjanz. Der Appell an die öffentliche Meinung sei das Ziel jeder NGO und habe nichts mit politischer Tätigkeit zu tun. Es müssten genaue Kriterien bestimmt werden, andernfalls bestehe die Gefahr, dass Organisationen, die Kritik an der Regierung üben und insbesondere die, die Korruption und Willkür bekämpfen, als missliebig eingestuft werden.
18. Januar 2015
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Neue "ausländische Agenten"
Das Komitee gegen Folter war in den letzten Wochen massiven Attacken ausgesetzt, nachdem dessen Leiter Igor Kaljapin die Anordnung Ramsan Kadyrovs kritisiert hatte, Angehörige von Terroristen aus Tschetschenien zu deportieren und ihre Häuser zu zerstören. Anhänger von Kadyrov drangen in eine Pressekonferenz in Moskau zu diesem Thema ein, an der Kaljapin, Tatjana Lokschina, Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov teilnahmen, und griffen die Podiumsteilnehmer an. Es gelang jedoch, die Pressekonferenz zu Ende zu führen.
Ende Dezember wurde beim Komitee gegen Folter eine Haussuchung durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft wies in einem Bescheid an das Komitee darauf hin, dass dessen Mitarbeiter Informationen über Mängel in der Arbeit der Polizei und über die Inkompetenz des Ermittlungskomitees verbreitet hätten. Dies sei ein Versuch, eine Änderung der Regierungspolitik zu erreichen.
Hieraus folgt in der Lesart der Behörden, dass das Komitee „politisch tätig“, und sofern es Fördermittel (und seien sie noch so gering) aus dem Ausland bekommt, ein „ausländischer Agent“ ist. Inhaltlich wurden die vom Komitee verbreiteten Informationen von den Behörden indes keineswegs angezweifelt.
Der MEMORIAL-Verband in Jekaterinburg hatte mehrfach Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft gewonnen und erreicht, dass die Anordnung, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, für unzulässig erklärt wurde. Am 23. Dezember 2014 begann eine erneute, außerplanmäßige Überprüfung, und am 30. Dezember erhielt die Organisation wieder den Bescheid, ihre Tätigkeit sei „politisch“. Ihre daraufhin erfolgte Registrierung als „ausländischer Agent“ will MEMORIAL anfechten: „Eine neue Serie von Gerichtsverfahren steht uns bevor. Wir sind dazu bereit“, erklärte die Vorsitzende des MEMORIAL-Verbandes Anna Pastuchova.
18. Januar 2015
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Der Schlag gegen das Sacharow-Zentrum ist ein Angriff auf die geistige Freiheit
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Russisches Justizministerium verzeichnet weitere "ausländische Agenten"
In den beiden letzten Fällen beruft sich das Justizministerium auf zuvor durchgeführte planmäßige bzw. außerplanmäßige Überprüfungen. Eine solche außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums hatte am 12. Dezember begonnen, sie war bis zum 19. Januar angesetzt.
Die Erklärung von Arsenij Roginskij im Namen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL aus diesem Anlass finden Sie hier.
26. Dezember 2014
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