Zentrum zum Schutz der Menschenrechte „Memorial": Erklärung zu den sogenannten „Referenden“
von MEMORIAL Deutschland e.V.
Wir sind überzeugt, dass diese Ereignisse im eklatanten Widerspruch zur russischen Verfassung und zur ukrainischen Gesetzgebung stehen und gleichzeitig gegen die internationalen rechtlichen Verpflichtungen unseres Landes verstoßen. Sie haben nicht das geringste mit einer Willensäußerung der ukrainischen Bürger zu tun.
Versuche, sich die „Volksrepubliken“ einzuverleiben, verstoßen gegen das Verbot der völkerrechtswidrigen Annexion von Gebieten unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. Auf der Grundlage der vorherrschenden Definition von Aggression sind andere Staaten einfach verpflichtet, diese „Referenden“ nicht anzuerkennen. Ihre Ergebnisse werden und können keine rechtlichen Auswirkungen haben. Sie werden genauso ungültig sein wie die analogen „Volksabstimmungen“ von 2014.
In Donezk wurde dieses Vorgehen seinerzeit von Vertretern des Menschenrechtszentrums Memorial beobachtet, die in ihrem Bericht insbesondere darauf hinwiesen, dass die Weise, in der das „Referendum“ abgehalten wurde, eine zuverlässige Ermittlung seines Ergebnisses nicht zuließ.
Das derzeitige beschämende Spektakel ist ein weiterer Versuch, die Weltgemeinschaft zu erpressen, eine weitere Stufe der Eskalation der Tragödie, die der russische Staat 2014 auf ukrainischen Boden gebracht hat und die sich nach dem 24. Februar dieses Jahres vervielfacht hat. Parallel dazu wurden am 20. September von der Staatsduma Gesetze verabschiedet, die die Bedingungen für die Mobilisierung und das Kriegsrecht festlegen und die Russen zur Teilnahme an den Kampfhandlungen zwingen. Am Morgen des 21. September kündigte der Präsident den Beginn der Mobilisierung an. Russland muss seine Aggression in der Ukraine unverzüglich beenden und die besetzten Gebiete freigeben.
Sergej Davidis
Oleg Orlov
Co-Vorsitzende des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte Memorial
21. September 2022