Russland stellt die Zusammenarbeit mit dem EGMR ein

von MEMORIAL Deutschland e.V.

Möglicherweise wird Russland nun keine Entschädigungen mehr bezahlen und der Gerichtshof seinerseits keine neuen Fälle mehr behandeln. Was bedeutet das für Antragsteller aus Russland?

Tatjana Gluschkova, Anwältin bei OVD-Info kommentiert die Entwicklung folgendermaßen: „Es gibt zwei Szenarien, die ich mit ‚beide schlechter‘ beschreiben würde. Das erste Szenario besteht darin, dass der Gerichtshof und das Ministerkomitee des Europarats sich weiterhin mit den russischen Verfahren befassen, als ob nichts geschehen wäre. Das wäre eine Dekonstruktion der Arbeit der Institutionen, deren originäres Ziel der Dialog mit nationalen Behörden ist. Das zweite Szenario ist, dass die Prüfung von Beschwerden, einschließlich alter, eingefroren wird und den Antragstellern damit die Möglichkeit genommen, eine Rechtswidrigkeit auch nur zu konstatieren. Es ist auch unklar, wie mit Situationen umgegangen wird, wenn mehrere Beschwerden zu denselben Ereignissen eingereicht wurden, von denen einige bereits entschieden wurden, aber andere noch nicht. Zum Beispiel im Fall der Hinrichtung von 27 Menschen in Tschetschenien im Januar 2017. Es ist nicht klar, wie der Gerichtshof mit diesen Fällen verfahren wird".

Bislang hat der EGMR noch nicht auf die Erklärung Russlands reagiert. Wenn der EGMR entscheidet - ungeachtet der Ignorierung durch Russland - weiterhin Verfahren zu behandeln, können Klagen beim EGMR der Erfassung von Menschenrechtsverletzungen durch Russland dienen, und Urteile könnten auch noch mehrere Jahre später vollstreckt werden.

27. April/5. Mai 2022

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