Appellationsverfahren im Moskauer Prozess: Konstantin Kotov und Sergej Surovzev bleiben in Haft
von MEMORIAL Deutschland e.V.
Surovzev wurde am 24. Januar wegen Anwendung nicht lebens- und gesundheitsgefährdender Gewalt gegen Staatsvertreter zu zweieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt (Art. 318.1 StGB RF). Im Fall von Sergej Surovzev entschied nun das Gericht, das Urteil gegen ihn unverändert in Kraft zu lassen. Das Urteil gegen Konstantin Kotov wurde zwar von den ursprünglichen vier Jahren auf ein Jahr und sechs Monate herabgesetzt, die Verteidigung hatte jedoch eine Freilassung sowie eine Einstellung des Verfahrens gegen ihn gefordert. Unter Berücksichtigung der bislang in Haft verbrachten Zeit bleibt Konstantin Kotov noch etwa weitere acht Monate inhaftiert. Seine Verteidigung hat angekündigt, Berufung einzulegen.
In einem weiteren Verfahren des „Moskauer Prozesses“ gegen Daniel Beglez, den man zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt hatte, wurde die Entscheidung zu einem Antrag der Verteidigung auf Haftmilderung auf den 13. Mai vertagt. Der ebenfalls im Rahmen des „Moskauer Prozesses“ nach Artikel 318.1 StGB RF verurteilte Nikita Tschirzov wurde inzwischen nach einer Entscheidung des Gerichts aus der Haft entlassen und befindet sich auf freiem Fuß.
Unterdessen wandten sich Eltern und Ehepartner politischer Gefangener in Russland in einem Video an die russische Öffentlichkeit mit einem Aufruf zur Unterstützung derjenigen, die aufgrund ihrer Überzeugungen Repressionen ausgesetzt sind und zu Unrecht von russischen Gerichten verurteilt wurden, darunter Angehörige der Verurteilten im „Moskauer Verfahren“, im „Rostover Verfahren“, im Prozess „Novoe Velitschie“ sowie im Verfahren gegen „Set“.
3. Mai 2020